Mittwoch, 28. Juli 2010

Die Kindesmutter und der Amtspfleger lehnen Päckchen für Leonie ab...


offenbar in Unkenntnis, was ein Sorgerecht beinhaltet!!!!
Noch einmal zur Info Herrschaften....

(Anm. von B.Wichmann):

Das Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge:

1. Die Personensorge umfasst u.a.:
• Das körperliche Wohl der Kinder
• Die Erziehung der Kinder
• Die Pflege und Beaufsichtigung der Kinder
• Den Aufenthaltsort der Kinder
• Die schulische Ausbildung der Kinder.

2. Die Vermögenssorge umfasst u.a.:
• Schenkungen an die Kinder
• Vererbungen an die Kinder
• Die rechtsgeschäftliche Vertretung der Kinder.

Ja und Post und Pakete gehören mir und Leonie. Haben sie schon einmal etwas vom Postgeheimnis und der Privatsphäre gehört? Bekommt meine Enkeltochter ihre Post nicht so ist das Diebstahl, Unterschlagung und Verletzung des Briefgeheimnisses und es wird eine Anzeige fällig....

Auskunft eines Rechtsanwaltes und eines Richters: "Das Briefgeheimnis besteht auch für Minderjährige. Das heisst, Eltern/Vormünder die die Post ihren Kindern nicht überreichen, haben bereits gegen das Gesetz des Briefgeheimnis verstossen."

Ich schicke weiterhin Pakete, kommen diese zurück gibt es eine Strafanzeige vom Feinsten!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen