Hallo Nathalie! Hallo Florian!
Ich war ein paar Tage in Holzgau!
Da mir euer Erzeuger (die Betitelung Vater hat Bruno meiner Meinung nach nicht verdient!) allerdings schon vor Jahren Haus-/Grundstücksbetretungsverbot erteilt hat, war es mir auch nicht möglich euch zu besuchen! Darüber bin ich sehr traurig, und eure Schwester Jenny auch!
Offensichtlich dürft ihr auch nicht einmal mehr zu H. kommen, und darum haben wir uns nicht gesehen!
Ich glaube, dass Bruno mich über eure diversen Accounts anschreibt, denn euren Schreibstil kenne ich als eure Mutter doch sehr genau, - deshalb wähle ich diesen Weg!
Auch wenn Bruno, Richter Messner, Fr. Huber und Fr. Prackwieser vom Jugendamt und diverse andere Personen seit Jahren den Kontakt zwischen uns und euren Geschwistern, mit allen erdenklichen illegalen Handlungen und durch exzessives Verbreiten von Unwahrheiten verhindern - unser Band kann keiner von ihnen trennen!
Ihr seid nun auf dem Weg des Erwachsenwerdens und müsst euch auf euer zukünftiges Leben vorbereiten! Ihr seid alt genug, um viele Entscheidungen schon selbst zu treffen. Das Gesetz und die Rechtsprechung stehen an eurer Seite! Ich weiß nicht, ob ihr das wisst, deshalb....
Nathalie, keiner kann dich zwingen EHK zu lernen!
Deine Berufswünsche sehen ja wie ich weiß, ganz anders aus – und die kannst du auch durchsetzen! Dazu ist lediglich ein Antrag bei Gericht nötig, dass dir Bruno das Erlernen des Berufes, den du möchtest, verwehrt!
Die Obsorge für euch, auch wenn Bruno was anderes herumerzählt, liegt einzig und allein bei mir, und eure Anmeldung bei ihm, die immer wieder durch ihn und benannte Personen des JA Reutte gemacht wird, ist illegal!
Da Hr. Dr. Messner vom Bezirksgericht Reutte seit Jahren das gesamte Verfahren verschleppt und rechtlich nicht korrekt führt – einzig und allein aus Antipathie gegen mich und aus Macht- und Geldgier, wird er deinen Antrag allerdings vermutlich ablehnen! Deshalb stelle einfach zeitgleich den gleichen Antrag beim Bezirksgericht 3100 St. Pölten, Schießstattring 6 (Dein Name, deine Adresse, darunter schreibst „Erziehungsberechtigt M.A. Payer, Betreff: Antrag auf gewünschte Berufsausbildung zur Krankenschwester; als Begründung gibst an, dass dir diese Ausbildung von einer nicht obsorgeberechtigten Person (nämlich Bruno) verwehrt wird, jedoch von deiner obsorgeberechtigten Mutter befürwortet wird!) Zeitgleich werde ich dich auch antragsmäßig unterstützen!
Denn nur, weil du erst in ein paar Monaten 17 Jahre wirst oder weil jemand das so will um davon dann sogar noch zu profitieren, musst du keinesfalls irgendetwas lernen was du nicht willst!
Auch euren großen Bruder habe ich darin bestärkt und unterstützt, dass er den Beruf erlernen konnte, den er wollte, und er ist nun sehr erfolgreich in seinem Berufsleben!
Florian, auch für dich gilt das Gleiche! Für dich habe ich jedoch bereits Schritte in die Wege leiten können, sodass du nicht zu einer Berufsausbildung gezwungen werden kannst die du nicht willst!
Ich hoffe ihr habt nun die Stärke euch zu wehren, die Wahrheit zu erkennen und zu hinterfragen! Denn ihr wurdet, seit ihr von uns weg seid, von benannten und weiteren Menschen nur belogen, und euch wurde jede Möglichkeit der Wahrheitsfindung und ein Familienleben mit euren Geschwistern und mir verwehrt!
Ihr findet hier auch einen Auszug des Aktes und Gesetzestexte. Dies soll euch helfen, die Wahrheit zu erkennen und euch Mut machen, euch durchzusetzen!
Ich liebe und vermisse euch sehr!
Eure Mama
>>Wurde die Maßnahme der Erziehungshilfe gerichtlich angeordnet, entscheidet über deren Aufhebung das Gericht.
Maßnahmen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten sind aufzuheben (und somit die Obsorge zurückzuübertragen), wenn eine Gefährdung des Kindeswohles nicht mehr zu befürchten ist. <<
>>Der Wegfall jener Umstände, die die vorläufigen Maßnahmen im Sinne der genannten Gesetzesstelle bedingt haben, führt grundsätzlich dazu, daß die Obsorge dem ursprünglich Obsorgeberechtigten wieder zukommt [vgl u.a. 2Ob324/97d]. <<
>>ABGB §176 B
Der Wegfall jener Umstände, die die vorläufigen Maßnahmen im Sinne der genannten Gesetzesstelle bedingt haben, führt grundsätzlich dazu, daß die Obsorge dem ursprünglich Obsorgeberechtigten wieder zukommt.<<
Hallo Alexandra Payer
AntwortenLöschenKann man mit dir noch in Kontakt treten?
Wenn ja dann schreib mir bitte auf meine E-Mail nikitafarinelli@yahoo.com.
Lg niki
Manuela Payer wurde Ende 2015 ermordet.
AntwortenLöschenPE